kv2022(Abb.: Personen-Dummy, Foto wird demnächst hier erscheinen)

Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen der Gemeinde. Er ist der gesetzliche Vertreter der Kirchengemeinde. Die Verwaltung des kirchengemeindlichen Vermögens und der anderen selbständigen Vermögensträger erfolgt nach den kirchlichen und staatlichen Bestimmungen. Diese Aufgabe umfasst die Sorge für dieErhaltung, Pflege und vorschriftsmäßige Verwendung des Vermögens. Im Rahmen des gesetzlichen Auftrages zur Vermögensverwaltung besteht seine Aufgabe neben der Aufstellung des Haushaltsplans und der Verabschiedung der Jahresrechnung insbesondere in der aktiven Mitsorge und Mitarbeit für die Einrichtungen der Gemeinde (z. B. Kirche und Gemeindehaus). Von zunehmender Bedeutung für die Arbeit des Kirchenvorstands ist außerdem die Entlastung des Pfarrers von Verwaltungsaufgaben. 

In unserer Gemeinde werden folgende Aufgaben wahrgenommen:

  • Überwachung des Hauptetats der Gemeinde
  • Verwaltung der kirchlichen Konten
  • Verwaltung des Franziskushauses
  • Verwaltung des kirchlichen Vermögens der Gemeinde
  • Technische Anlagen in der Kirche St. Franziskus
  • Vertretung des Kirchenvorstandes im Pfarrgemeinderat
  • Vertretung des KV im Gemeindeverband Katholische Kirchengemeinden östliches Ruhrgebiet
  • Vertretung des KV im Kuratorium der Dortmunder Caritas
  • Vertretung des KV im Kuratorium des Altenzentrums Bruder-Jordan-Haus

Über die Sitzungen und Entscheidungen des Kirchenvorstandes werden jeweils Protokolle angefertigt.
Der Kirchenvorstand besteht aus:

a) dem Pfarrer als Vorsitzenden,

b) den gewählten Mitgliedern (§ 2 VVG), von denen der stellvertretende Vorsitzende zum geschäftsführenden Vorsitzenden gewählt und ernannt ist. 

Die Zahl der gewählten Mitglieder beträgt in Gemeinden bis 1.500 Gläubigen sechs, bis 5.000 Gläubigen acht, bis 10.000 Gläubigen zehn und in größeren Gemeinden sechzehn (§ 3 VVG).

Die Amtszeit der gewählten Kirchenvorstandsmitglieder dauert sechs Jahre und endet mit dem Eintritt der
jeweiligen 
durch die Wahl bestimmten Nachfolger. Die Amtszeit der Ersatzmitglieder endet immer mit der
nächsten Wahl. 
Eine Wiederwahl ist möglich.

Die Mitglieder des Kirchenvorstandes arbeiten ehrenamtlich. Alle drei Jahre wird die Hälfte der Mitglieder
des Kirchen
vorstandes für sechs Jahre neu- oder wiedergewählt.
Nachfolgend finden Sie alle Mitglieder des aktuellen Kirchenvorstandes:

  • Propst Andreas Coersmeier, leitender Pfarrer im Pastoralen Raum
  • Peter Christian Mertens, geschäftsführender Vorsitzender des Kirchenvorstandes
  • Christina Fichtenau, 2. stellvertretende Vorsitzende
  • Br. Chi Thien Vu, Vikar der Gemeinde
  • Hartmut Löhr
  • Bernd Wiethoff
  • Monika Arning
  • Dr. Christoph Noldes
  • Melanie Bluhm
  • Anja Törber

als permanente Gäste:

  • Br. Martin Lütticke ofm, Pastor im Pastoralen Raum
  • Dorothea Skocki,  Vertreterin des Pfarrgemeinderates im Kirchenvorstand

Kontakt

Pfarrbüro


Telefon:                                  0231 / 56 22 18 12
eMail:   
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